Reinigungskräfte, Gärtner und Handwerker von der Steuer absetzen, so geht es!

Der Staat beteiligt sich an Ihren Kosten für Reinigungskräfte, dem Fensterputzer, Gärtner oder an Handwerkerleistungen. Damit Sie die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen können, müssen Sie einige Dinge beachten, um nicht hinterher böse Überraschungen zu erleben.

Worauf gibt es die Steuerermäßigung?

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie:

  • Reinigungskräfte in der Wohnung
  • Hilfe bei der der Zubereitung von Speisen in der Wohnung
  • Reinigung von Kleidung in der Wohnung
  • Gärtner
  • Betreuung von Kindern
  • Tierbetreuung
  • ……..

Handwerkerleistungen wie:

  • Reparaturarbeiten
  • Austauschen von Bodenbelägen
  • Wartung, Reparatur der Heizungsanlage
  • Arbeiten am Dach
  • ………

Worauf müssen Sie achten?

Damit die Arbeiten auch steuerlich gefördert werden, sind einige Punkte zu beachten:

  1. Es muss eine Rechnung vorhanden sein

Ohne Rechnung erkennt das Finanzamt die Steuerermäßigung nicht an. Dieses Gesetz ist ja ausdrücklich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt worden und sieht daher die Rechnung als Zentrales Dokument vor.

  1. In der Rechnung muss der Lohnanteil gesondert ausgewiesen sein oder deutlich erkennbar sein

Der Staat fördert nur die reine Arbeitsleistung (inkl. Fahrtkosten) + gesetzlicher Umsatzsteuer. Es muss somit erkennbar sein, wie hoch der Lohnanteil in den Gesamtkosten ist. Material wird vom Gesetzgeber nicht gefördert.

  1. Die Rechnung darf nicht bar bezahlt sein

Achten Sie darauf die Rechnung zu überweisen. Mit einer Barzahlung verspielen Sie sich die Steuerermäßigung. Hier ist die Finanzverwaltung auch konsequent.

  1. Die Arbeiten müssen innerhalb Ihrer Wohnung / Garten ausgeführt werden

Wie hoch ist die Steuerermäßigung

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Sie bekommen hier 20% der Arbeitsleistung als Steuerermäßigung, maximal 4.000 EUR anerkannt. Bei einer Rechnung von 20.000 EUR erhalten Sie somit die maximale Förderung.

Für Handwerkerleistungen:

Hier gibt es 20% der Arbeitskosten vom Staat als Steuerermäßigung. Die Ermäßigung ist auf einen Gesamtbetrag von 1.200 EUR gedeckelt. Sie können als bei einer Handwerkerrechnung mit einer ausgewiesenen Arbeitsleistung von 6.000 EUR den maximalen Betrag als Steuerermäßigung erhalten.