Klare Antwort, kommt drauf an.
Wie fast alles in Deutschland ist auch die Abgabepflicht der Steuererklärung im Gesetzt geregelt, nämlich größtenteils im § 46 Absatz 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes. Wie aber auch fast immer, sind die Gesetze nicht allzu verständlich geschrieben.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss:
- Personen die verheiratet sind und
- ein Partner hat die Steuerklasse Fünf (V) oder Sechs (VI) oder beide haben die Steuerklasse Vier (IV) mit Faktor
- einen Freibetrag eingetragen haben (z.B. Kinderfreibetrag)
- Bei Scheidung und der Ex-Partner im gleichen Jahr wieder heiratet
- Bei Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld)
- Bei mehreren Arbeitgebern im Jahr
- Bei andern Einkünften als Arbeitslohn und diese sind über 410 Euro im Jahr wie z.B.
- Renteneinkünfte
- Vermietung und Verpachtung
Darf ich eine Steuererklärung abgeben?
Ja! Jeder der nicht verpflichtete ist eine Steuerklärung abzugeben, darf eine Erklärung beim Finanzamt einreichen.
Lohnt sich für mich die Abgabe eine Steuererklärung?
Kommt drauf an.
In vielen Fällen kann sich die Abgabe einer Erklärung lohnen, vor allem wenn hohe Kosten verbunden mit dem Arbeitslohn im Zusammenhang stehen. In den folgenden Situationen lohnt sich häufig die Abgabe einer Steuererklärung:
- Hohe Werbungskosten (wie Fahrtkosten oder Fortbildungskosten)
- Hohe außergewöhnliche Belastungen (wie z.B. Arztkosten)
- Handwerkerrechnungen oder haushaltsnahe Beschäftigungen
Kann ich eine Steuererklärung auch rückwirkend abgeben?
Ja! Wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht, kann die Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend abgegeben werden. So kann zum Beispiel die Steuererklärung 2016 bis zum 31.12.2020 abgegeben werden. Aktuell ist somit noch möglich die Erklärung 2013 beim Finanzamt einzureichen.
Brauch ich einen Steuerberater?
Jein! Aber in vielen Fällen lohnt sich die Erstellung einer Steuerklärung durch einen Steuerberater, weil:
+ die Erstellung erfolgt durch einen Experten, der weiß worauf es ankommt
+ die höchstmögliche Steuererstattung erreicht wird
+ bei Fehlern und Streitigkeiten mit dem Finanzamt kann ein Steuerberater häufig schnell und gut helfen
+ es werden Zeit und Nerven gespart
Demgegenüber steht:
– Die Rechnung des Steuerberaters 🙂
Als Alternative bieten sich Lohnsteuerhilfevereine und Einkommensteuerprogramme an, die bei der Erstellung einer Steuererklärung helfen. Gerade in den Fällen in denen „nur Arbeitslohn“ bezogen wurde, Fahrtkosten eingetragen werden müssen und eventuell eine Handwerkerrechnung, lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters nicht.
Wer etwas Ahnung vom Steuerrecht hat und keine Angst hat vor der Nutzung eines Programmes (z.B. das Elster Online Portal des Bundes), dem empfehle ich die Steuererklärung selbst zu erstellen und einzureichen oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu beauftragen.
Wer unsicher ist kann beim Steuerberater nachfragen und seine Situation erläutern. Im Normalfall wird der Steuerberater schon einschätzen können, wo Sie mit Ihrer Erklärung bestens aufgehoben sind und Ihnen einen Rat geben können.