Gerade in der heutigen Zeit, in der Fachkräftemangel herrscht und gute Mitarbeiter nur schwer zu finden sind, gewinnt die Zufriedenheit der Arbeitnehmer eine immer größere Bedeutung.

Ein probates Mittel ist hier häufig die Gehaltserhöhung. (Aber: Laut Studien, ist das Gehalt nicht die wichtigste Komponente der Zufriedenheit –  siehe unter anderem: https://www.merkur.de/leben/karriere/studie-zeigt-gehalt-wenig-einfluss-mitarbeiterzufriedenheit-zr-7372492.html)

Doch häufig können sich Unternehmen eine Gehaltserhöhung finanziell nicht erlauben. Die vielfältigen Möglichkeiten von Steuerfreien Sachleistungen und pauschalversteuerten Leistungen spielen in den Gedanken der Unternehmen leider viel zu selten eine Rolle.

Dabei kann genau mit diesen Benefits hohe Mitarbeiterbindung zu kleinem Preis erreicht werden.

Digitale Benefits (Prepaid Karte – Tankgutschein war gestern!)

Benefits

Die klassischen Tankgutscheine bis 44 EUR gehören eher der Vergangenheit an. Der hohe Verwaltungstechnische Aufwand und die komplizierte Behandlung haben viele Unternehmen von dessen Gebrauch abgehalten.

Heutzutage sind aber aufstrebende Dienstleister am Markt, die den Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen bieten können. (Zum Beispiel: https://www.givve.com/de/home  / https://www.spendit.de/  https://www.edenred.de/ )

In Form von Kreditkarten mit Prepaid Guthaben können Arbeitnehmer in vielen Geschäften Ihre monatliche Freigrenze von 44 EUR ausgeben.

Diese praktische Handhabung führt zu einer erheblichen Zufriedenheit bei den Arbeitnehmern. Und auch der Arbeitgeber, kann diese Vorgänge schnell und unbürokratisch verbuchen und abrechnen.

Essensmarken

Ebenfalls enormer Beliebtheit dienen „Essensmarken“. Was früher sehr unhandlich und Aufwendig war, ist heut dank der digitalen Möglichkeiten ebenfalls Smart zu lösen.

Unternehmen können Ihren Mitarbeitern täglich bis zu 6,33 EUR zur Mahlzeit auszahlen.

Die Arbeitnehmer gehen essen (im Idealfall wo Sie wollen), laden Ihren Beleg hoch (per APP) und erhalten auf Ihrer nächsten Abrechnung Ihren Bonus zur Mahlzeit.

Auch diesen Zuschuss können Unternehmen Steuer und Sozialversicherungsfrei gewähren und Ihren Mitarbeitern Benefits geben, welche zu einer erhöhten Mitarbeiterbindung führt.

Sonstige Möglichkeiten

Laut Gesetz sind noch einige andere Möglichkeiten erlaubt. Hierzu zählen z.B.

Sie können die Kosten für die Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter übernehmen, ob Fitnessstudio, Massage, etc. Hier können sich Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber präsentieren und in die Gesundheitsvorsorge Ihrer Mitarbeiter investieren. Unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 500 EUR jährlich möglich.

  • Anlassbezogene Geschenke

Für einen persönlichen Anlass (Geburtstag, Hochzeit, etc.) können Unternehmen bis zu 60 EUR ausgeben.

  • Urlaubsgeld (Erholungsbeihilfe)

Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder können Zuschüsse zum Urlaub gewährt werden. Diese sind Steuer- und Sozialversicherungsfrei. Ein Mitarbeiter kann 156 EUR erhalten für seinen Ehepartner gibt es 104 EUR und je Kind 52 EUR.

  • Jobticket

Auch hier können Arbeitgeber je nach Höhe, entweder vollständig Steuer- und Sozialversicherungsfrei oder pauschalversteuert Ihren Arbeitnehmer was Gutes tun.

Fazit:

Wer sich als Arbeitgeber nicht mit diesen Benefits befasst handelt aus Personal- und Betriebswirtschaftlicher Sicht grob Fahrlässig. Häufig erreichen Unternehmen mit solchen Zuwendungen deutlich mehr Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung, wie mit einer Gehaltserhöhung.

Da bei der Umsetzung erhebliche Risiken entstehen können (Nachzahlungen an Sozialversicherungsträger oder Finanzämter) informieren Sie sich vorab über die Möglichkeiten und präsentieren sich als offener und moderner Arbeitgeber. Wir von Steuerberatung Kuhn können Sie hier ausführlich beraten und Ihnen viele Möglichkeiten aufzeigen, ganz so wie Sie es wünschen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.