Wir alle müssen bzw. können eine Einkommensteuererklärung abgeben. (Muss ich eine Steuererklärung abgeben?)  Die wahrscheinlich am häufigsten gestellte Frage zur Erstellung der Einkommensteuererklärung dürfte wohl lauten: „Was kann ich denn alles von der Steuer absetzten? Versicherungen gehen doch immer, oder?“

Ja, Versicherungen sind steuerlich abzugsfähige Sonderausgaben. Allerdings können wir nicht alle unsere Versicherungen in einen Topf werfen und als Gesamtsumme von der Steuer absetzen. Steuerlich werden Versicherungen unterschiedlich berücksichtig:

Altersvorsorge

Zum einen haben wir die Altersvorsorge. Hierzu zählt die gesetzliche Rentenversicherung, die jeder angestellte Arbeitnehmer vom seinem Bruttolohn ohnehin bezahlt. Ebenfalls dazu zählen die sogenannten Rürup-Renten und die Beiträge zum Versorgungswerk. Diese sind im Jahr 2016 mit 82% zu berücksichtigen, soweit der Höchstbetrag von 22.767,00 EUR nicht erreich ist. Bis hierhin ist das noch relativ unkompliziert.

Sonstige Versicherungen

Zum anderen gibt es die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Und hier wird es für die Meisten dann recht unübersichtlich. Denn was nicht zur Altersvorsorge gehört, wird nun hier berücksichtigt. Allerdings werden die reinen Sachversicherungen komplett ausgeschlossen. Auch die Rechtschutzversicherung darf nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Aber ist das dramatisch? Nein. Denn selbst wenn diese berücksichtigungsfähig wären, würde sie sich in den allermeisten Fällen gar nicht mehr auswirken. Denn es gibt hier Höchstbeträge. Bei Arbeitnehmern liegt dieser bei 1.900,00 EUR. Bei selbstständigen Unternehmern bei 2.800,00 EUR. Schauen Sie doch mal auf Ihre Lohnsteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr oder auf die Beitragsbescheinigung Ihrer privaten Krankenversicherung! Ich möchte mich an dieser Stelle sehr weit aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass die allermeisten von Ihnen dort bereits Beiträge geleistet haben, die höher sind als die Höchstbeträge. Wenn ich Recht behalte und dies so ist, dann keine Panik! Zumindest diese Basis-Krankenversicherungsbeiträge sind voll abzugsfähig, auch wenn die Höchstbeträge überschritten werden. Spannend wird es, wenn Sie mit Ihren Krankenversicherungsbeiträgen die Höchstgrenze nicht erreichen. Dann nämlich kommen die anderen Versicherungen ins Spiel. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die private Haftpflichtversicherung, die private Unfallversicherung oder jede andere Zusatzversicherung. Diese werden jetzt berücksichtig bis der für Sie geltende Höchstbetrag erreicht ist.

Fazit

Sie sehen: In den meisten Fällen wirken sich nur die Versicherungen aus, die ohnehin bereits aus der gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden müssen. Wenn Sie also das nächste Mal eine Versicherung bei Ihrem Versicherungsunternehmen abschließen wollen, lassen Sie sich nicht aufs Glatteis führen, wenn behauptet wird, dass Sie diese steuerlich voll absetzen können.

Mein Tipp

Wenn Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung nicht genau wissen, was Sie nun ansetzen sollen oder nicht, will ich Ihnen einen guten Rat mit auf dem Weg durch den deutschen Steuerdschungel geben: Tragen Sie alle Versicherungen, die Sie haben, in Ihre Steuererklärung ein. Denn Eines ist klar: Mehr als gesetzlich erlaubt, wird das Finanzamt Ihnen ohnehin nicht gewähren.